Wir erstellen Gutachten über die Einhaltung der Immissionsschutzrichtlinie für Sie.
Sportstättenbeleuchtung
Wir beurteilendie Qualität Ihrer Sportstättenbeleuchtung gerne auch in Kombination mit der Immissionsschutzrichtlinie
Arbeitsplatzbeleuchtung
Wir beurteilen oder planen für Sie die Arbeitsplatzbeleuchtung zur Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie 3.4.
Lichttechnik
Unser Spezialgebiet für Sie!
"Was Wert ist getan zu werden, ist wert, gut getan zu werden."
Lord Chesterfield
Die Lichttechnik und die damit verbundenen Fragestellungen sind das Spezialgebiet unseres Büros. Sei es die Berechnung des Beleuchtungsniveaus im
Verkehrsraum oder in Gebäuden, die Beurteilung der Blendung von Personen oder die Planung von
Arbeitsplatzbeleuchtung zur Erfüllung der Arbeitsstättenrichtlinie AS.R 3.4.
Sollten Sie eine Fragestellung in diesem Bereich haben, bei der Sie unsere Unterstützung benötigen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Die erneute Vereidigung unseres Geschäftsführers Herr Dr. Rönitzsch als ö.B.u.V. Sachverständiger durch die Ingenieurkammer Sachsen zeugt von der Anerkennung seiner und damit auch unserer besonderen Expertise auf diesen Gebieten.
Unter anderem können wir Gutachten zu den Themen:
Immissionsschutzrichtlinie
Blendungsbegrenzung im Straßenverkehr
Sportstättenbeleuchtung
Ausreichendes Beleuchtungsniveau zur Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht.
für Sie anfertigen. Sie können gerne auch andere lichttechnischen Fragestellungen an uns richten.